Österreichs Politiker streiten um private Sorge

Geschrieben am 10. November 2009 um 08.19 von Raimund Hirzer

Seit 2003 erfreut sich in Österreich die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge bei Banken, Versicherungen und den Bürgern sehr großer Beliebtheit. Wie beim Bausparen (das ist aber auch die einzige Parallele) gibt es bei diesem Produkt auf die jährliche Einzahlung eine staatliche Förderung (die Berechnungsformel für alle Interessierten: Bausparprämie [diese ist abhängig von der Sekundärmarktrendite und hat eine Untergrenze von 3% und als Obergrenze ist 8% festgelegt] zuzüglich 5,5 Prozentpunkte). Dazu gibt es vom Staat vorgegebene Bedingungen, unter anderem; Kapitalgarantie, Aktienquote von 40% usw.

Der Stein des Anstoß ist jetzt, dass im Finanzministerium diskutiert wird den Bürgern selbst wählen zu lassen. Künftig soll er selbstständig wählen können ob er eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge mit oder ohne Kapitalgarantie abschließen möchte. Über die Einführung dieser Wahlmöglichkeit ist nun ein heftiger Streit entbrannt (das ist zumindest der Kernpunkt). ÖGB und der Finanzsprecher der SPÖ sprechen sich gegen so eine Wahlmöglichkeit aus und auch der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Herbert Tumpel, verstärkte die Kritik: „Wenn die Kapitalgarantie entfällt, wären die Sparer komplett der Willkür der Versicherungsgesellschaften ausgesetzt. Das ist einfach untragbar, die Kapitalgarantie muss unbedingt erhalten bleiben.“

Ich meine, man sollte die Kirche im Dorf lassen und dem Österreicher die Intelligenz zusprechen, dass er selber entscheiden kann, was er will. Zum anderen gibt es andere Regulationsmechanismen, damit die Ängste der Politiker nicht Wirklichkeit werden können. Zum Beispiel:
- Qualifikation und Pflichtenkatalog für alle Vermittler (Wenn, wie bisher, fast jeder volljährige Bürger von heute auf morgen Finanzberater werden kann. Wenn die Berater in Banken, bei Versicherungen den Umsatzzielen der Dienstgeber verpflichtet sind. Dann...)
- Die Höhe der Aktienquote soll nach Alter des Vertragsinhabers und der Laufzeit bzw. Restlaufzeit gestaffelt werden (Ablauf- und Risikomanagement)
- Regelmäßige, verpflichtendes Gespräch mit dem Vertragsinhaber (ähnlich der §57 Überprüfung für Kraftfahrzeuge, nach Vertragsbeginn in größeren Zeitabständen und zum Vertragsende hin jährlich)

Das würde Sinn machen und dem Österreicher weiterhin auch bei der privaten Altersvorsorge eine ausreichende Selbstständigkeit ermöglichen. Warum sollen immer wir, die Suppe auslöffeln, die uns andere einbrocken? Liebe Politiker und Verantwortliche, nehmt euer Ego zurück, verzichtet auf Wahlpropaganda (nach der Wahl ist gleichzeitig vor der Wahl, das heißt, es bleibt nie Zeit um ausschließlich für das Volk tätig zu sein) und handelt mit Hausverstand.

Kategorie: Finanzen und VermögenKommentar schreiben

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